Ratgeber für Österreich
Grenzkataster oder Grundsteuerkataster: Was ist der Unterschied?
Im Grenzkataster sind Grundstücksgrenzen verbindlich festgelegt. Die Karte im Grundsteuerkataster hat eine andere rechtliche und messtechnische Aussage.
In der Digitalen Katastralmappe sind Grundstücke aus zwei Katasterarten dargestellt. Beim Grenzkataster sind die Grundstücksgrenzen rechtlich verbindlich festgelegt. Der Grundsteuerkataster dient der Veranschaulichung der Grundstückslage; seine Grenzen sind nicht in gleicher Weise rechtssicher festgelegt.
Kurz gesagt
- Ein „G“ neben der Grundstücksnummer im Grundbuch weist auf den Grenzkataster hin.
- Grenzpunkte im Grenzkataster sind mit Koordinaten festgelegt.
- Eine grafische Grenze im Grundsteuerkataster kann deutlich ungenauer sein.
- Für die Lage einer Grenze in der Natur kann eine Vermessung erforderlich sein.
Grenzkataster
Das BEV erklärt, dass der Grenzkataster zum verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen dient. Grenzpunkte werden mit Koordinaten festgelegt, damit verlorene Grenzzeichen durch ein Vermessungsamt oder eine befugte Vermessungsfachperson wiederhergestellt werden können. Für ein eingetragenes Grundstück ist die Grenze daher mehr als eine Linie auf einer Übersichtskarte. BEV: Grenzkataster
Grundsteuerkataster
Der Grundsteuerkataster zeigt die Lage, Benützungsarten, Flächenausmaße und weitere Angaben zur leichteren Kenntlichmachung. Laut BEV besteht für Grundstücke in diesem Kataster keine Rechtssicherheit der Grenzen. In der DKM können Grenzen dort nur grafisch oder mit abweichender Genauigkeit dargestellt sein. BEV: Grundsteuerkataster
Das heißt nicht, dass jedes Grundstück im Grundsteuerkataster zwangsläufig einen fehlerhaften Grenzverlauf hat. Es heißt, dass Sie die Karte nicht als verbindliche Vermessung behandeln sollten. Das BEV weist außerdem darauf hin, dass grafisch ermittelte Flächenangaben Unschärfen von zehn Prozent und mehr haben können. Prüfen Sie daher im Grundstücksverzeichnis, ob die Fläche rechnerisch oder grafisch ermittelt wurde.
Wo Sie den Status ablesen
Im A1-Blatt des Grundbuchsauszuges ist neben einer Grundstücksnummer ein „G“ vermerkt, wenn sie im Grenzkataster liegt. Die Fläche kann zusätzlich mit einem Stern versehen sein, wenn sie aufgrund numerischer Angaben berechnet wurde. oesterreich.gv.at: A1-Blatt
Wenn der tatsächliche Verlauf für Zaun, Zufahrt oder Hausplanung wichtig ist, fragen Sie nach einem aktuellen Vermessungsplan. Eine Bildschirmdarstellung allein kann keine Grenzfeststellung ersetzen.
Quellen
- Grenzkataster, BEV, abgerufen am 25.09.2026.
- Grundsteuerkataster, BEV, abgerufen am 25.09.2026.
- Gestaltung des A1-Blattes, oesterreich.gv.at, abgerufen am 25.09.2026.