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Ratgeber für Österreich

Grundbuchauszug lesen: A1-, A2-, B- und C-Blatt

Der Grundbuchauszug ordnet Grundstücke, Eigentum und Belastungen in verschiedene Blätter. So finden Sie die wichtigsten Angaben vor dem Kauf.

Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt, welche Grundstücke zu einer Einlage gehören, wer als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen ist und welche Rechte oder Belastungen vermerkt sind. Für den Kauf eines Grundstücks ist er eine wichtige Prüfung. Ein kurzer Ausdruck kann aber unvollständig sein, und nicht jede relevante Vereinbarung muss im Grundbuch stehen.

Kurz gesagt

  • Prüfen Sie zuerst Katastralgemeinde, Einlagezahl und Abfragedatum.
  • A1 nennt die Grundstücke, A2 verbundene Rechte und Beschränkungen, B das Eigentum und C Belastungen.
  • Achten Sie auf Hinweise zu einer „besonderen Abschrift“ und auf fehlende Blätter.
  • Beschaffen Sie vor Vertragsabschluss einen möglichst aktuellen vollständigen Auszug.

Kopf und Grundstücksbestand

Der Kopf des Auszugs nennt unter anderem Katastralgemeinde und Einlagezahl. Diese Angaben bezeichnen die Grundbuchseinlage. Prüfen Sie, ob die Grundstücksnummern im A1-Blatt mit der angebotenen Parzelle übereinstimmen. In A1 finden Sie auch Flächenausmaß, Adresse und einen Hinweis, wenn das Grundstück im Grenzkataster liegt. Ein „G“ neben der Nummer steht für Grenzkataster.

Im A2-Blatt können mit dem Grundstück verbundene Rechte und öffentlich-rechtliche Beschränkungen stehen. Ein Zugangsrecht über ein Nachbargrundstück kann zum Beispiel dort eingetragen sein. Lesen Sie A2 gemeinsam mit A1; eine isolierte Grundstücksnummer erklärt nicht die Rechtslage.

Eigentum und Belastungen

Im B-Blatt stehen die Eigentumsanteile und die eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer. Prüfen Sie, ob die verkaufende Person als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen ist und ob alle erforderlichen Personen mitwirken. Das C-Blatt enthält Belastungen wie Pfandrechte oder Dienstbarkeiten. Prüfen Sie, ob ein Wegerecht, eine Leitung oder ein Pfandrecht die Nutzung beeinflussen kann.

Die Nummern und Buchstaben bei Eintragungen helfen, Änderungen und Löschungen nachzuvollziehen. Lücken können auf gelöschte Eintragungen hinweisen. Ein Ausdruck, der ohne C-Blatt endet oder als „besondere Abschrift“ nur bestimmte Bereiche umfasst, belegt nicht, dass das Grundstück lastenfrei ist. oesterreich.gv.at: Aufbau des Auszugs und A2-, B- und C-Blatt

Was der Grundbuchauszug nicht zeigt

Die öffentliche Urkunde kann nach ihrer Erstellung ergänzt oder geändert worden sein. Holen Sie einen möglichst aktuellen Auszug ein und lassen Sie sich bei Kaufvertrag, offenen Eintragungen oder belasteten Grundstücken rechtlich beraten. Außerdem können Rechte oder tatsächliche Umstände außerhalb des Grundbuchs wichtig sein. Österreich.gv.at empfiehlt daher auch, das Grundstück vor Ort anzusehen und auf offenkundige Dienstbarkeiten zu achten. Grundbuchsauszug vor dem Kauf

Unser Informationsbericht verarbeitet keine Eigentümerdaten aus dem Grundbuch. Für die eigene Kaufentscheidung sollten Sie den vollständigen aktuellen Auszug und den Kaufvertrag mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Notarin beziehungsweise einem Notar prüfen.

Quellen

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