Ratgeber für Österreich
Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf berechnen
Im gewöhnlichen entgeltlichen Grundstückskauf gilt grundsätzlich ein Satz von 3,5 Prozent. Bemessungsgrundlage und Ausnahmen hängen vom Erwerb ab.
Beim üblichen entgeltlichen Kauf eines Grundstücks wird die Grunderwerbsteuer grundsätzlich mit 3,5 Prozent der Gegenleistung berechnet. Das ist eine erste Orientierung, aber keine vollständige Steuerberechnung für jeden Vertrag. Die Bemessungsgrundlage kann vom genannten Kaufpreis abweichen und hängt unter anderem von Grundstücksart und Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ab.
Kurz gesagt
- Standardfall: 3,5 Prozent der Gegenleistung.
- Die Gegenleistung kann neben dem Kaufpreis weitere übernommene Leistungen enthalten.
- Bei unentgeltlichen und familiären Übertragungen gelten andere Regeln.
- Eine verbindliche Berechnung sollte eine Parteienvertreterin oder ein Parteienvertreter durchführen.
Eine einfache Orientierung
Wenn im Inserat ein Kaufpreis von 200.000 Euro steht und es sich tatsächlich um einen gewöhnlichen entgeltlichen Erwerb von Grundvermögen handelt, ergibt die reine Überschlagsrechnung mit 3,5 Prozent 7.000 Euro. Das Beispiel setzt voraus, dass der Kaufpreis die maßgebliche Gegenleistung ist und keine Sonderregel greift. Es zeigt nur die Rechnung, nicht die steuerliche Beurteilung eines konkreten Vertrags.
Das Bundesministerium für Finanzen nennt für entgeltliche Übertragungen von Grundvermögen grundsätzlich 3,5 Prozent von der Gegenleistung, mindestens aber vom Grundstückswert. Zur Gegenleistung können je nach Fall auch übernommene Schulden, vorbehaltene Nutzungen oder bestimmte Zahlungen an Dritte gehören. BMF: Steuersatz und BMF: Bemessungsgrundlage
Wann der Standardfall nicht genügt
Für unentgeltliche Erwerbe und bestimmte Übertragungen innerhalb des Familienverbands sieht das Gesetz einen Stufentarif vor. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken kann der Einheitswert relevant sein. Bei teilentgeltlichen Übertragungen werden entgeltliche und unentgeltliche Teile unterschiedlich behandelt. Auch die Frage, ob eine Übertragung entgeltlich ist, kann anhand gesetzlicher Grenzen zum Grundstückswert entschieden werden. Der Satz von 3,5 Prozent ist deshalb kein pauschaler Satz für jede Form von Eigentumswechsel.
Der Kaufpreis im Inserat ist außerdem nicht zwingend die endgültige Gegenleistung. Lassen Sie Vertragskosten, übernommene Lasten, ein Wohnrecht, Schulden und sonstige Leistungen von der Rechtsberatung prüfen, bevor Sie eine Steuerschätzung in Ihre Finanzierung einrechnen.
Was Sie vor Vertragsabschluss klären sollten
Fragen Sie die Rechtsanwältin, den Rechtsanwalt oder die Notarin beziehungsweise den Notar, welche Bemessungsgrundlage für Ihren konkreten Erwerb gilt und ob eine Ausnahme oder Begünstigung in Betracht kommt. Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter übernehmen in der Praxis regelmäßig die Selbstberechnung und Abfuhr. Das BMF beschreibt, dass die Selbstberechnung nur bestimmten Parteienvertretern zusteht. BMF: Abfuhr und Selbstberechnung
Quellen
- BMF: Steuersatz der Grunderwerbsteuer, abgerufen am 25.09.2026.
- BMF: Bemessungsgrundlage, abgerufen am 25.09.2026.
- BMF: Abfuhr und Selbstberechnung, abgerufen am 25.09.2026.
- Grunderwerbsteuergesetz § 7, RIS, abgerufen am 25.09.2026.