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Ratgeber für Österreich

Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf in Österreich

Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung sind wichtige Posten. Welche weiteren Kosten dazukommen, hängt von Finanzierung und Vertrag ab.

Der Kaufpreis ist nur ein Teil des Geldes, das Sie für einen Grundstückskauf einplanen müssen. Zu den häufigsten Nebenkosten zählen Grunderwerbsteuer und die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch. Je nach Vertrag kommen Kosten für Rechtsberatung, Vertragserrichtung, Beglaubigung, Vermittlung oder Finanzierung dazu.

Kurz gesagt

  • Im gewöhnlichen Kauf gelten grundsätzlich 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer.
  • Für die Eintragung des Eigentumsrechts wird grundsätzlich eine Gebühr von 1,1 Prozent des Werts des Rechts fällig.
  • Eine Hypothek kann eine zusätzliche Eintragungsgebühr auslösen.
  • Prozentsätze und Befreiungen hängen vom Einzelfall ab; holen Sie vor dem Kauf eine genaue Berechnung ein.

Die großen Posten überschlagen

Als grobe Orientierung werden für einen gewöhnlichen entgeltlichen Grundstückskauf meist 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer und 1,1 Prozent für die Eintragung des Eigentumsrechts angesetzt. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 200.000 Euro wären das in einer reinen Standardrechnung 7.000 Euro und 2.200 Euro. Die Eintragungsgebühr wird nicht in jedem Fall genau nach dem im Inserat genannten Kaufpreis berechnet. Die BMJ-Information nennt den Wert des einzutragenden Rechts als Maßstab und führt auch Ausnahmen an.

Eine Finanzierung mit Hypothek kann eine zusätzliche Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts mit sich bringen. Hinzu kommen je nach Vertrag die Eingabengebühr, Beglaubigungskosten und die Kosten für Vertragserrichtung oder Treuhandabwicklung. Maklerprovisionen richten sich nach der Vermittlung und den geltenden Regeln; sie sind nicht in jedem Kauf gleich.

Befreiungen und Sonderfälle nicht übersehen

Die Grundbuchgebühr kann in bestimmten Fällen ermäßigt sein oder entfallen. Eine befristete Gebührenbefreiung beim Erwerb von Wohnraum hatte eigene Voraussetzungen, darunter Fristen, ein dringendes Wohnbedürfnis und Nachweise. Prüfen Sie vor jeder Berechnung, ob die aktuelle Frist noch gilt und ob Ihr Vorhaben erfasst ist. BMJ: Befreiung bei Erwerb von Wohnraum

Bei einem Erwerb innerhalb der Familie, einer Schenkung, einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück oder einer teilentgeltlichen Übertragung können sich Bemessungsgrundlage und Steuersatz ändern. Das BMF unterscheidet deshalb bei der Grunderwerbsteuer mehrere Fallgruppen. BMF: Steuersatz

Eine brauchbare Gesamtrechnung erstellen

Bitten Sie die Vertragserrichterin oder den Vertragserrichter um eine Aufstellung, die Kaufpreis, Steuern, Gebühren, Treuhand, Beglaubigung, Makler und Finanzierung getrennt zeigt. Fragen Sie ausdrücklich, welche Bemessungsgrundlage für jede Position verwendet wird. Halten Sie Rücklagen für Anschluss- oder Aufschließungskosten gesondert fest; diese hängen vom Grundstück und der Gemeinde ab und sollten nicht pauschal aus einem Prozentwert abgeleitet werden.

Die Behördeninformationen sind eine Orientierung. Die genaue Rechnung ergibt sich aus dem Vertrag, dem Grundstück und den für den Erwerb geltenden Regeln. Verlassen Sie sich bei der Kaufentscheidung nicht auf einen einzigen Prozentsatz.

Quellen

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