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Ratgeber für Österreich

Vom Kaufvertrag zur Eintragung ins Grundbuch

Der Kaufvertrag und die Eintragung des Eigentumsrechts sind unterschiedliche Schritte. Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung der Abwicklung.

Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags und die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch sind zwei verschiedene Schritte. Vor dem Kauf sollten Sie klären, wer den Vertrag errichtet, wie Kaufpreis und Lasten abgewickelt werden und welche Voraussetzungen für die Eintragung noch fehlen.

Kurz gesagt

  • Lassen Sie den Kaufvertrag von einer fachkundigen Person erstellen oder prüfen.
  • Die Eigentumsübertragung wird durch die Eintragung im Grundbuch vollzogen.
  • Steuern, Gebühren und nötige Genehmigungen können vor der Eintragung zu erledigen sein.
  • Eine Treuhandabwicklung schützt die Zahlung, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Vertrag und Eintragung sind nicht dasselbe

Der Kaufvertrag hält fest, welche Liegenschaft übertragen wird, zu welchen Bedingungen und gegen welche Gegenleistung. Das Grundbuch wird anschließend geändert, damit das Eigentumsrecht der Käuferin oder des Käufers eingetragen wird. Österreich.gv.at führt die Einverleibung als eigenen Schritt und beschreibt die Voraussetzungen für die Eintragung. Eintragung des Eigentumsrechts

Je nach Grundstück und Käufer können weitere Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sein. Klären Sie dies vor Unterzeichnung mit der Rechtsberatung. Bei einem Grundstück in einer Vorbehaltsgemeinde, bei land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung oder bei einem Erwerb durch Personen aus einem Drittstaat können zusätzliche Regeln eine Rolle spielen.

Kaufpreis sicher abwickeln

Bei einer Treuhandschaft wird der Kaufpreis auf einem Anderkonto verwahrt. Die Treuhänderin oder der Treuhänder zahlt ihn erst aus, wenn vereinbarte Bedingungen erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung und die Eintragung des neuen Eigentumsrechts. Die Details richten sich nach Vertrag und Abwicklung. oesterreich.gv.at: Treuhandschaft

Fragen Sie, wer die Treuhandschaft übernimmt, welche Bedingungen vor Auszahlung geprüft werden und wie die Löschung bestehender Pfandrechte organisiert wird. Lassen Sie sich auch erläutern, wann Sie Zugang zum Grundstück erhalten und welche Kosten bis zur Eintragung noch zu begleichen sind.

Steuern und Gebühren im Ablauf

Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich abzuführen, bevor die Eintragung abgeschlossen werden kann. Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter dürfen die Grunderwerbsteuer selbst berechnen und abführen. Sie können außerdem die für die Eintragung nötigen Erklärungen abgeben. BMF: Abfuhr und Selbstberechnung

Vereinbaren Sie früh, wer Steuer und Gebühren berechnet, welche Belege benötigt werden und wann der Antrag beim Grundbuchsgericht eingebracht wird. Holen Sie eine schriftliche Kostenaufstellung ein. Ein Online-Kaufpreisrechner ersetzt nicht die Prüfung Ihres Kaufvertrags.

Quellen

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